Der Eventualantrag sei abzuweisen. Sie machte insbesondere geltend, den Beschwerdeführenden sei genügend Gelegenheit für das rechtliche Gehör gegeben worden. Zudem sei sie vom Regierungsstatthalteramt aufgefordert worden, das baupolizeiliche Verfahren mittels Erlass einer Wiederherstellungsverfügung zu eröffnen.