3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In seiner Stellungnahme vom 31. August 2020 wies das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) darauf hin, dass es sich vorliegend um eine hobbymässige Tierhaltung handle und dass es ausserhalb der Bauzone kaum baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen gebe. In ihrer Vernehmlassung vom 14. September 2020 beantragte die Gemeinde Safnern, die Beschwerde sei abzuweisen und die Wiederherstellungsverfügung zu bestätigen. Der Eventualantrag sei abzuweisen.