«1. Die Wiederherstellungsverfügung vom 17. Juli 2020 sei aufzuheben. Es sei festzustellen, dass die zwei Unterstände für Schafe und Schweine auf Parzelle Safnern Nr. H.________ sowie die Lagerung von vier Silo-Ballen entlang der I.________strasse zonenkonform sind und keiner Baubewilligung bedürfen. 2. Eventualiter: Die Wiederherstellungsverfügung vom 17. Juli 2020 sei aufzuheben und die Akten zu einem neuen Entscheid an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.»