1. Die Liegenschaft Safnern Gbbl. Nr. H.________ ist im Miteigentum der Beschwerdeführenden. Das Grundstück befindet sich laut Zonenplan in der Landwirtschaftszone und laut Schutzzonenplan in einem Landschaftsschongebiet gemäss Art. 70 GBR1 sowie in einer Grundwasserschutzzone S2.2 Laut Hinweiskarte Kulturland3 befindet sich das Grundstück zudem grösstenteils in einer Fruchtfolgefläche (FFF) ausserhalb von Bauzonen. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 17. Juli 2020 forderte die Gemeinde Safnern die Beschwerdeführenden auf, die zwei bereits erstellten Ställe für die Schafe und die Schweine auf der Parzelle Nr. H.________ sowie die gelagerten Materialien entlang der I.________strasse zu