b) Dem Beschwerdeführer muss die Möglichkeit gegeben werden, eine baurechtskonforme und verkehrssichere Parkplatzgestaltung vorzuschlagen. Sollte er das nicht innert Frist machen, so kann die Gemeinde androhen, die von ihr evaluierten Massnahmen mit einer Wiederherstellungsverfügung durchzusetzen und muss hierfür das rechtliche Gehör gewähren. Dabei muss sie auch die Grundeigentümer am Verfahren beteiligen. Es ist nicht Aufgabe der BVD als Rechtsmittelinstanz, diese Schritte im Baubeschwerdeverfahren vorzunehmen. Dazu kommt, dass die Vorinstanz das rechtliche Gehör verletzt hat (vgl. Ziff.