c) Der Parkplatz muss baurechtskonform, d.h. insbesondere verkehrssicher, gestaltet werden. Der Bauentscheid vom 11. Juni 2015 legt nicht abschliessend fest, wie das zu geschehen hat. Es bestehen somit wohl verschiedene Möglichkeiten, wie der Parkplatz verkehrssicher und baurechtskonform gestaltet werden kann. Dies gilt umso mehr als der Gemeinderat die Baubewilligung für die Überdachung des Parkplatzes an seiner Sitzung vom 14. Juli 2020 verlängerte und gestützt auf Art. 49 ff. BauV8 nicht neun Parkplätze gebaut werden müssten.