Auch das zweite am 11. Juli 2017 bewilligte Bauvorhaben – die Überdachung des Parkplatzes – kann nicht als Grundlage dieser Massnahmen dienen, da dieses Vorhaben bis heute nicht begonnen wurde. Zudem umfasst diese Bewilligung auch nur den eventuellen Abbruch und Neuaufbau der Wand, sofern die Eisenbahnschwellen (aufgrund des Bauvorhabens) abgebrochen werden müssen.