a) Mit der Baubewilligung vom 17. Juni 2015 wurde betreffend Parkplatz Folgendes bewilligt: Der bewilligte Umgebungsplan sieht neun Parkfelder vor. Diese sind mit schwarzen Strichen unterteilt dargestellt. In den Auflagen war vorgesehen, dass der Parkplatz so zu gestalten ist, dass der Strassenanschluss in beiden Richtungen vorwärts befahren werden kann (vorwärts hinein und vorwärts hinaus), die H.________strasse nicht für Wendemanöver benutzt werden darf und der Parkplatz gegenüber der Strasse mit baulichen Massnahmen abzugrenzen ist (wobei die Details hier vorgängig mit dem Strasseninspektorat abzusprechen sind).