6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte bei der Gemeinde die Vorakten zum aktuellen Verfahren und zur Bewilligung der Garagenüberdachung (06/2017) und beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zur Bewilligung des Neubaus (262/2014) ein. Es führte zudem den Schriftenwechsel durch, wobei es die heutigen Grundeigentümer der Parzelle Nr. A.________ von Amtes wegen am Verfahren beteiligte. Diese liessen sich nicht vernehmen. Weiter gab es der Grundeigentümerin der Nachbarsparzelle Nr. S.__