6. Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 300.00. Sie werden Ihnen Herr C.________ auferlegt." 5. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführ am 11. August 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt das Rechtsbegehren, die Wiederherstellungsverfügung vom 10. Juli 2020 sei kostenfällig aufzuheben.