Mit Schreiben vom 15. Juni 2020 erklärte die Gemeinde, sie werde sowohl am genannten Termin als auch an der Anwesenheit des ehemaligen Architekten festhalten, da dieser verantwortlich sei für den damaligen Neubau und die Stockwerkeigentümer vertrete. Mit Schreiben vom 18. Juni 2020 wies der Anwalt des Beschwerdeführers darauf hin, dass er am vorgesehenen, nicht mit ihm abgesprochenen Termin verhindert sei, der Augenschein aber mit dem Beschwerdeführer und seinem Vertreter stattfinden müsse.