Aufgrund der Corona Pandemie fand der vorgesehene Termin für die Bauabnahme am 7. April 2020, für den die Gemeinde den Beschwerdeführer und den ehemaligen Architekten eingeladen hatte, nicht statt. Nach Neuansetzung des Termins am 29. Juni 2020 bat der Anwalt des Beschwerdeführers, es sei aufgrund einer Terminkollision nach Rücksprache mit seiner Kanzlei ein neuer Termin anzusetzen. Zudem wies er, wie bereits nach der ersten Einladung zur Bauabnahme, darauf hin, dass der ehemalige Architekt wieder auszuladen sei.