2. Die Gemeinde bewilligte mit Bauentscheid vom 11. Juli 2017 ein Baugesuch des Beschwerdeführers sowie weiterer Parteien, insbesondere auch der Hotel Restaurant E.________ GmbH, betreffend die Überdachung des Parkplatzes auf dieser Parzelle. Eventualiter bewilligte die Gemeinde im gleichen Entscheid den Abbruch und den Neuaufbau der Wand von Gebäude Nr. R.________ gegen Parzelle Nr. A.________, sofern die Eisenbahnschwellen abgebrochen werden müssen. Die Gemeinde verlängerte die Gültigkeit dieser Baubewilligung am 20. Juli 2020 auf Gesuch der "Stockwerkeigentümer E.________" hin um ein Jahr.1