1. Mit Baubewilligung vom 17. Juni 2015 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli dem Beschwerdeführer und damaligen Alleineigentümer der betroffenen Parzellen Oberried Nrn. F.________, B.________ und A.________ den Abbruch des abgebrannten Hotelgebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen, das Erstellen eines Gehwegs und das Ausbessern der bestehenden Parkplätze auf Parzelle Nr. A.________.