7/10 BVD 120/2020/41 Rechte in dieser Hinsicht ein. Weiter regle der Erschliessungsvertrag von 1997 den arealinternen Lastwagenverkehr nicht, womit sich auch diesem Vertrag kein Wegrecht entnehmen lasse. Schliesslich lasse sich auch aus Art. 4 BauV14 kein Recht der Beschwerdegegnerin ableiten, mit ihren Lastwagen über die Parzelle der Beschwerdeführerin zu fahren. Da somit kein entsprechendes Recht bestehe, fehle es an der Basis der angefochtenen Verfügung.