Dies unter Androhung der Ersatzvornahme und unter Wegbedingung der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Beschwerde. Das Schreiben vom 22. Juli 2020 trägt den Titel «Gewährung des rechtlichen Gehörs vor Verfügung einer baupolizeilichen Massnahme» und wurde der Beschwerdeführerin am 22. Juli 2020 um 14.45 Uhr vorab per E-Mail zugestellt. Am 23. Juli 2020 erliess die Stadt Burgdorf die angefochtene Verfügung.