Mit «dringlicher baupolizeilicher Anzeige» vom 21. Juli 2020 wurde die Stadt Burgdorf von der Beschwerdegegnerin darüber informiert, die Beschwerdeführerin habe «mit heutigem Datum» durch Aufstellen von Hindernissen die Durchfahrt durch das Gebäude I.________strasse 18a für grössere Fahrzeuge gesperrt. Ebenfalls mit Schreiben vom 21. Juli 2020 wandte sich die Beschwerdeführerin an die Stadt Burgdorf. Sie habe Kenntnis von der «dringlichen baupolizeilichen Anzeige» der Beschwerdegegnerin. Darin legte die Beschwerdeführerin noch einmal in Kürze ihre Sicht der Dinge dar.