c) Mit Schreiben vom 31. Oktober 2019 verbot die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin das Befahren der Parzelle Nr. J.________ mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere mit Lastwagen. Zudem kündigte die Beschwerdeführerin an, sie werde in den nächsten Tagen das Befahren der Parzelle durch das Aufstellen geeigneter Hindernisse verhindern. Mit Schreiben vom 1. November 2019 ersuchte die Beschwerdegegnerin die Stadt 12 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 21 N. 18 13 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 21 N. 33