Weiter verstösst sie auch gegen die Überbauungsordnung G.________. Im entsprechenden Überbauungsplan ist die fragliche Durchfahrt durch das Gebäude I.________strasse 18a wie folgt gekennzeichnet und beschrieben: «Durchfahrt für LKW Niveau Erdgeschoss». Diese LKW- Durchfahrt wird auch in den Überbauungsvorschriften (ÜV) in Art. 11 Abs. 2 erwähnt: «Das Gebäude Nr. 18/18A/18B ist erhaltenswert im Sinne Art. 9 ÜV. Das Gebäude darf im Sinne Art. 6 und 9 ÜV umgenutzt, umgebaut und ergänzt werden. Im Sinne des Überbauungsplans und der wegleitenden Pläne sind Durchbrüche für die LKW-Anlieferung, Fussgänger sowie Passerellen zulässig. Einzelne Gebäudeteile dürfen abgebrochen werden.»