e) Zum selben Ergebnis kommt eine Berücksichtigung der strassenbaurechtlichen Bestimmungen. Unter den Verfahrensbeteiligten ist unbestritten, dass die Durchfahrt durch das Gebäude I.________strasse 18a Teil einer öffentlichen Fuss- und Radwegverbindung ist. Im Grundbuch ist auf der Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. H.________ denn auch eine entsprechende Dienstbarkeit «Öffentlicher Fussweg und Radweg» zugunsten der Einwohnergemeinde Burgdorf eingetragen. Privatstrassen werden dem Gemeingebrauch unter anderem gewidmet durch Errichtung einer Wegdienstbarkeit zugunsten der Öffentlichkeit (Art. 13 Abs. 3 Bst.