Die Stadt Burgdorf begründet ihre angefochtene Verfügung damit, dass die umstrittene Schikane die öffentliche Erschliessung beeinträchtige, wodurch verkehrsgefährdende Zustände auf dem 6 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 1b N. 3 3/10 BVD 120/2020/41