a) Die Beschwerdeführerin rügt, ihr sei keine Gelegenheit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs eingeräumt worden. An anderer Stelle der Beschwerde macht die Beschwerdeführerin geltend, das vorübergehende Aufstellen einer Schikane zur Lenkung respektive Verhinderung des arealinternen Lastwagenverkehrs sei nicht baubewilligungspflichtig. Dies werde von der Vorinstanz zu Recht nicht geltend gemacht.