3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es der Beschwerdegegnerin als Anzeigern die Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 20. August 2020 die Abweisung der Beschwerde, soweit auf sie einzutreten sei. Mit Stellungnahme vom 3. September 2020 beantragt die Stadt Burgdorf ebenfalls die Abweisung der Beschwerde.