Beschwerdeführerin dem nicht nach, werde die Stadt Burgdorf die Beseitigung der Schikane selbst oder durch Dritte am 29. Juli 2020 vornehmen. Zudem wurde verfügt, dass einer Beschwerde gegen diese Verfügung keine aufschiebende Wirkung zukomme. Innert der gesetzten Frist wurde die Schikane wieder entfernt.2 2. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 5. August 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. In der Sache beantragt sie die Aufhebung der Verfügung vom 23. Juli 2020. Zudem stellt sie ein Gesuch, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde sei wiederherzustellen.