1. Mit Schreiben vom 21. Juli 2020 ersuchte die Beschwerdegegnerin mit einer baupolizeilichen Anzeige die Stadt Burgdorf, die Beschwerdeführerin anzuweisen, die von dieser auf deren Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. H.________ aufgestellte Verkehrsbehinderung umgehend zu entfernen. Mit baupolizeilicher Verfügung vom 23. Juli 2020 verpflichtete die Stadt Burgdorf die Beschwerdeführerin, die Schikane in der Durchfahrt durch das Gebäude I.________strasse 18a, bestehend aus einem Betonwürfel, Absperrlatten und mobilen Bauabschrankungsgittern,1 bis am 28. Juli 2020 zu entfernen.