6/7 BVD 120/2020/3 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Aarwangen vom 29. November 2019 wird bestätigt. 2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten von Fr. 600.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die restlichen Verfahrenskosten werden nicht erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung