Da der weitere Verwendungszweck des Wintergartens noch nicht feststeht, wäre er wohl einige Zeit stehen geblieben ‒ unbesehen davon, ob er vollständig ist oder passt. Die Entfernung der gesamten Absturzsicherung auf der Balkonterrasse kann nicht anders gedeutet werden, als dass ein neues Vorhaben erstellt werden sollte, das für eine gewisse Zeit stehen geblieben wäre. Die (begonnene) Montage des Wintergartens auf der Balkonterrasse war baubewilligungspflichtig, unabhängig davon, aus welchen Motiven und zu welchen Zwecken dies erfolgen sollte.