Balkon daran sei, Wintergartenelemente an die Fassade zu montieren und mit dem Aufstellen eines Wintergartens begonnen habe. Es handle sich eindeutig um baubewilligungspflichtige Arbeiten.11 Auf den Fotos, welche die Bauverwaltung anlässlich ihres Augenscheins erstellte, ist ersichtlich, dass das Holzgeländer der Balkonterrasse entfernt wurde.12 Auf der Balkonterrasse lagern diverse rötliche Trägerelemente, wobei sich eines bereits an der Fassade befindet. Es besteht kein Grund, an der Aussage der Gemeinde zu zweifeln, wonach der Handwerker daran war, Teile des Wintergartens an der Fassade zu montieren. Auch der Beschwerdeführer bestreitet dies nicht.