Es wären umfangreiche Abänderungen und Ergänzungen erforderlich. Ob das Wintergartenmaterial wieder zur Verwendung komme und ob eine neue Baubewilligung beantragt werde, könne erst nach weiteren Vorabklärungen entschieden werden. Durch die abrupte, gar willkürliche Intervention der Bauverwaltung sei ihm faktisch ein Schaden von etwa Fr. 1'000.‒ entstanden.