a) «Sie werden aufgefordert, alle Arbeiten betreffend den Bau des Wintergartens auf der Parzelle Nr. 747 sofort einzustellen. b) Es wird Ihnen ab sofort verboten, auf der Parzelle Nr. 747 Baumaterialien, Baumaschinen und dergleichen, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben des Wintergartens stehen, zu lagern.» Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin. Für den Fall der Nichtbefolgung der Verfügung drohte sie eine Busse an.