1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft an der E.________strasse 2, Aarwangen Gbbl. Nr. F.________. Nachdem die Bauverwaltung am 27. November 2019 einen Hinweis erhalten hatte, dass bei diesem Gebäude Bauarbeiten durchgeführt würden, nahm sie gleichentags einen Augenschein vor. Vor Ort verfügte der Bauverwalter gegenüber dem anwesenden Handwerker mündlich die Baueinstellung. Am 29. November 2019 erliess die Gemeinde Aarwangen gegenüber dem Beschwerdeführer eine schriftliche Baueinstellungsverfügung mit folgenden Anordnungen: