f) Die Beschwerdeführerin bringt weiter vor, die Stützpfosten an der Ostfassade seien mit den Jahren durch die Witterung morsch geworden. Sie habe lediglich Sofortmassnahmen vorgenommen, damit das Ziegeldach nicht habe einbrechen und sie die Statik wieder habe herstellen können. Der rechtmässige Zustand könne auf keinen Fall wiederhergestellt werden. Dadurch würde das Ziegeldach einbrechen und es würde ein grösserer Schaden entstehen.