b) Der Erlass einer Baueinstellungsverfügung setzt voraus, dass die Bautätigkeit rechtswidrig ist. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein baubewilligungspflichtiges Bauvorhaben ohne Baubewilligung ausgeführt wird (sog. formelle Rechtswidrigkeit). Ob das Bauvorhaben bewilligt werden kann oder nicht (sog. materielle Rechtswidrigkeit), spielt in diesem Fall keine Rolle. Bei der vorsorglichen Baueinstellung handelt es sich um eine vorläufige, jederzeit wiederruf- oder änderbare Anordnung, die unter Zeitdruck ergeht. Für deren Erlass genügt es daher, dass aufgrund einer summarischen Prüfung die Rechtswidrigkeit der Bautätigkeit als wahrscheinlich erscheint.