4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Ausserdem bat es die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) um eine Stellungnahme. Zudem gab es den Beteiligten Gelegenheit zum Einreichen von allfälligen Schlussbemerkungen. Es sind keine Schlussbemerkungen eingereicht worden. Auf die Rechtsschriften und Eingaben wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen