2. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung stellte die Gemeinde Schwadernau fest, dass im östlichen Teil der Liegenschaft ohne Bewilligung Arbeiten am zum Hauptgebäude gehörenden Schopf stattfinden bzw. bereits stattgefunden haben. Mit Baueinstellungsverfügung vom 25. Juni 2020 forderte die Gemeinde die Beschwerdeführerin daher auf, alle Arbeiten an der Liegenschaft sofort einzustellen.