1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Parzelle Schwadernau Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Dorfkernzone und im Ortsbildschutzgebiet. Beim Gebäude auf der Parzelle handelt es sich gemäss dem Bauinventar der Gemeinde Schwadernau um einen erhaltenswerten Steinstock aus dem Jahr 1574 mit Umbau und Erweiterung wohl 1928, der Teil der Baugruppe A.________ ist (K-Objekt).