Die Stege seien rund 100 m von ihrem Campingplatz entfernt. Die Sperrung der Stege betreffe sie als Mieter, da sie den gleichen Mietbetrag bezahlen müssten, ohne die beiden Stege nutzen zu können. Offen bleibe einzig der mittlere Steg, der in der Sommersaison nun hoffnungslos überfüllt sei, zumal dieser Perimeter auch noch durch Surfer und Bootsfahrer genutzt werde. An der Klärung der Baubewilligungspflicht bestehe im Übrigen ein grundsätzliches Interesse.