d) Die Beschwerdeführenden begründen ihre Legitimation damit, dass sie seit Jahren Mietende auf dem Campingplatz seien. Sie würden die beiden betroffenen Holzstege während der Campingsaison täglich nutzen, was ihnen aufgrund der Absperrung der Stege aktuell verwehrt werde. Auf zumutbare Weise könne man im Bereich der beiden Stege nicht ohne die beiden Stege in den See zum Baden, dazu müsse man Dreck durchwaten. Zutritt zu den Badestegen habe nicht jedermann, sondern nur die Campingplatzgäste. Diese seien daher besonders berührt, wenn die Stege durch illegale bauliche Massnahmen gesperrt würden. Die Stege seien rund 100 m von ihrem Campingplatz entfernt.