a) Angefochten ist eine Verfügung der Gemeinde Gampelen, mit welcher diese ein baupolizeiliches Verfahren abschloss. Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG4 können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden.