Eine Qualifikation als nicht baubewilligungspflichtige Bagatelländerung fällt allerdings vorliegend entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin und der Abteilung Immissionsschutz ausser Betracht, da sich die umstrittene Mobilfunkantenne in der Landwirtschaftszone befindet. Die Erweiterung einer in der Landwirtschaftszone gelegenen Mobilfunkanlage um eine zusätzliche Funktechnologie stellt nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine baubewilligungspflichtige 6 Heidi Walther, Das Rechtsamt kommentiert aktuelle Entscheide, Das baupolizeiliche Benützungsverbot/Teil II, KPG-