c) Eine gestützt auf Empfehlungen der Cercl'Air und die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK)7 entwickelte Bewilligungspraxis ermöglicht es, Anlageänderungen an bestehenden Mobilfunkantennen ohne Baubewilligungsverfahren durchzuführen, wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt (sog. "Bagatelländerungen"). Eine Qualifikation als nicht baubewilligungspflichtige Bagatelländerung fällt allerdings vorliegend entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin und der Abteilung Immissionsschutz ausser Betracht, da sich die umstrittene Mobilfunkantenne in der Landwirtschaftszone befindet.