3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 27. Juli 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragte die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde vom 25. Juni 2020. In formeller Hinsicht stellte sie den Antrag auf Sistierung des Verfahrens bis zum Ausgang des ordentlichen Verfahrens. Für den Fall der Abweisung der Beschwerde beantragte die Beschwerdeführerin die Neuansetzung der von der Gemeinde angesetzten Frist, da der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zukomme.