Mit "Wiederherstellungsverfügung betreffend Bauen ohne Baubewilligung" vom 25. Juni 2020 verfügte die Gemeinde, der Mobilfunkdienst 5G am Standort der Mobilfunkantenne D.________strasse in Jaberg sei umgehend, jedoch spätestens bis 25. Juli 2020 auszuschalten (Benützungsverbot). Gleichzeitig drohte sie für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme und eine Busse an.