1. Mit Gesamtentscheid vom 15. September 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für den Ausbau/Umbau einer bestehenden Anlage auf der Parzelle Jaberg Grundbuchblatt Nr. C.________ in der Landwirtschaftszone. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Einen weiteren Antennenaustausch (Umrüstung der bestehenden Anlage für den neuen Mobilfunkdienst 5G) beurteilte das beco Berner Wirtschaft, Abteilung Immissionsschutz, seit 1. Januar 2020 Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, mit E-Mail vom 22. Februar 2019 als baubewilligungsfreie Bagatelländerung.