c) Die vorliegend umstrittene Baute weist ein massives Holzdach mit zahlreichen Querbalken auf. Die Oberseite des Dachs weist eine Bedeckung aus gewelltem Metall oder Kunststoff auf. Die Dachkonstruktion wird von insgesamt sechs Trägern gestützt, die jeweils aus drei dicken Holzbalken bestehen und in einer Betonfassung fest mit dem Erdboden verbunden sind.8 Die Baute hat demnach keinen provisorischen Charakter und ist im Sinne von Art. 1a BauG auf Dauer angelegt. Die genauen Masse der Konstruktion lassen sich den Unterlagen zwar nicht entnehmen.