«Es sei festzustellen, dass die Überdachung des Hühnerhofes keiner Baubewilligungspflicht unterliege. Für den Eventualfall, dass die Überdachung des Hühnerhofes nicht als baubewilligungsfreies Bauvorhaben eingestuft wird, sei die im Bauentscheid des Gemeinderats gesetzte Frist für das Einreichen eines nachträglichen Baugesuchs bis zum 30. September 2020 zu verlängern.» 1/8 BVD 120/2020/34 Zur Begründung macht er insbesondere geltend, die ausgeführten Arbeiten seien nicht baubewilligungspflichtig.