2. Am 26. Juni 2020 erliess die Gemeinde die angekündigte Wiederherstellungsverfügung. Darin verpflichtete sie den Beschwerdeführer, die bereits erstellte Überdachung als gesamte Konstruktion sowie die Fundamente vollständig zu entfernen. Überdies wies die Gemeinde in der Verfügung darauf hin, dass die Wiederherstellungsverfügung aufgeschoben werde, wenn innert der Rechtsmittelfrist ein nachträgliches Baugesuch eingereicht würde. 3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 21. Juli 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein mit folgenden Rechtsbegehren: