1. Der Beschwerdeführer ist Alleineigentümer der Parzelle Teuffenthal Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle befindet sich in der Landwirtschaftszone. Aufgrund eines E-Mails des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) erhielt die Gemeinde Kenntnis von einer ohne Bewilligung erstellten Überdachung für einen Hühnerhof auf der Parzelle. Die Gemeinde teilte dem Beschwerdeführer daraufhin mit Schreiben vom 4. März 2020 mit, sie beabsichtige, eine Wiederherstellungsverfügung zu erlassen und gab ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.