2.2 Die Kosten von CHF 800.00 bezüglich des Verfahrens der Beschwerde des Beschwerdegegners 2 werden dem Beschwerdegegner 2 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 2.3 Bezüglich des Verfahrens der Beschwerde des Beschwerdegegners 2 werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung