1.1 Die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 (Herrn C.________) vom 6. Juli 2020 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Entscheid der Gemeinde Thierachern vom 26. Juni 2020 wird bestätigt. 1.2. Die Kosten von CHF 2000.00 bezüglich des Verfahrens der Beschwerde des Beschwerdeführers 1 werden dem Beschwerdeführer 1 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.